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Software

„Zukunftsprogramm Krankenhäuser“: Wie sieht die Investitionsförderung für eine digitale Infrastruktur aus?

Mit einem Investitionsprogramm verschafft Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Krankenhäusern ein digitales Update. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 3. Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Der Bundestag hat am 18. September 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen.

Mit apenio jetzt die Chancen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) nutzen

apenio bietet Ihnen die Lösungen an, mit denen Sie schnell ein förderungsfähiges Vorhaben beantragen und umsetzen können und unterstützt Sie dabei, die Ziele der KHZG-Förderung zu erreichen und mit einer Digitalisierungsoffensive ihre Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu steigern.

 

Förderfähige Vorhaben im Überblick

Insgesamt sind im Krankenhauszukunftsgesetz elf förderfähige Vorhaben vorgesehen, die insbesondere die Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten erwirken. Bei der Erreichung der nachfolgend aufgeführten Förderziele kann apenio Sie massiv unterstützen:

 

Vorhaben Leistungen apenio

No. 2

Patientenportale für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern und -empfängern während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen

No. 3 Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen

No. 4

Implementierung teil- und vollautomatischer klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme – von der Prüfung von Wechselwirkungen, Abgleich von Checklisten hin zu Leitlinien oder klinischen Pfaden in die IT-Systeme der Krankenhäuser, die zukünftig um KI-gestützte Dienste erweitert werden sollen

No. 5

Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, welche Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stellt

No. 6

Krankenhausinterne digitale Prozesse zur Anforderung von Leistungen, die sowohl die Leistungsanforderung als auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlungen in elektronischer Form mit dem Ziel, Kommunikationsprozesse zu beschleunigen und Behandlungsfehler zu reduzieren

 

Bezüglich der Vorhaben 2 – 6 gilt folgende Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 2% des Rechnungsbetrages für jeden voll- und teilstationären Fall fällig, sofern ein Krankenhaus diese Dienste nicht erfolgreich bereitstellt.

Update:
Zum 1. August 2023 trat eine Fristverlängerung in Kraft. Bis Ende 2024 beauftragte KHZG-Projekte können auch nach 2024 abgeschlossen werden.

Der Erhebungszeitraum beginnt am 31.12.2025. In den Jahren 2025 und 2026 genügt die Beauftragung der entsprechenden Leistungen, ein Nachweis muss nicht erbracht werden. Ob und in welchem Umfang die Fördertatbestand-Projekte genutzt werden, müssen Kliniken erstmals zum 31.12.2027 angeben.

Wir stellen Ihnen auf Anfrage gerne umfassendes Infomaterial zu Verfügung. 

Einfach, digital, vorausschauend – Wie apenio® im Krankenhaus die Qualität sichern kann

Die digitale Patientendokumentation apenio® kann maßgeblich zu einer optimierten Patientenversorgung beitragen und das Krankenhauspersonal entlasten, weil sie die interdisziplinäre Kommunikation wesentlich vereinfacht und alle Berufsgruppen in ihrer täglichen Arbeit an und mit dem Patienten unterstützt.

Werden Anamnese und Interventionen digital hinterlegt, stehen sie automatisch allen an der Versorgung eines Patienten berechtigten Beteiligten zur Verfügung, und zwar jederzeit und stets aktuell. Vor der Visite kann sich der Arzt schnell einen Überblick über den Zustand des Patienten verschaffen, während des Patientenrundgangs werden Anordnungen und Medikationen digital erfasst und nicht erst nachträglich manuell übertragen.

Gleichzeitig erinnert apenio® die Pflegekräfte an geplante Interventionen und erleichtert die vollständige Dokumentation. Die umfassende Wissensbasis als integraler Bestandteil der Software – sie macht ausgehend von der Anamnese etwa Vorschläge zu Maßnahmen und Interventionen – ermöglicht eine gezieltere und konzentriertere Pflege. So kann die IT mehr, als nur den Status quo zu dokumentieren: sie kann helfen, vorausschauend zu handeln.

apenio® schafft Transparenz für die größte Berufsgruppe im Krankenhaus und sorgt für operative Steuerung, Auswertung und strategische Lenkung der Pflegedienstleistungen. Durch die einheitliche Fachsprache werden Leistungen und Ergebnisse vergleichbar. Nicht zuletzt erhöht die umfassende Dokumentation die Rechtssicherheit gegenüber dem MDK. Kurz gesagt: Die digitalisierte Patientendokumentation stellt die Zukunft der Einrichtung auf eine stabile Basis und sorgt durch höhere Leistungsqualität für Wettbewerbsvorteile.

Gern stehen wir Ihnen nach Terminvereinbarung für eine kostenlose und unverbindliche Kurzberatung zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

Timeline

  • 02.09.2020
    Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden.

  • 30.11.2020
    Die Förderrichtlinie finden Sie seit dem 30. November 2020 unter:
    https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/
     
  • 01.01.2021
    Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 1. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt.

  • 31.12.2021
    Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

  • 01.08.2023
    Fristverlängerung: Bis Ende 2024 beauftragte KHZG-Projekte können nach 2024 abgeschlossen werden.

  • Ende 2023
    Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.

  • 31.12.2025
    Der Erhebungszeitraum beginnt.

  • 31.12.2027
    Nachweispflicht der umgesetzten Projekte.

 

Informationsmaterial zum Download

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Tel.: +49 (0)421 – 365 122 30 oder an vertrieb@apenio.de